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Das Recht der Ordnungswidrigkeiten
Rainmund
Wieser,
Handbuch des Bußgeldverfahrens,
4. Auflage, Boorberg-Verlag 2002 542 Seiten, 39,- €

Handbücher zum Bußgeldverfahren haben sich – anders als
Kommentare zum Bußgeldkatalog – bislang nicht durchsetzen können. Erfreulich
daher, dass sich dieses Buch in der Praxis bewertet hat: Wieser stellt den
Ablauf des Bußgeldverfahrens anschaulich, knapp und praxisorientiert – von der
Einleitung bis zur Vollstreckung der Bußgeldentscheidung. Hierbei legt er auch
großen Wert auf die Darstellung des behördlichen Verfahrens, des Umfangs der
Aufklärung des Sachverhaltes und der Regelung der Festsetzung der Geldbuße und
Nebenentscheidungen. Ein hilfreiches Buch für den Alttag und brauchbar, in einer
ruhigen Stunde sich den Ablauf noch einmal vor Augen zu führen. Die Umsetzung
des Buches in Verteidigungsleistung nimmt Wieser, der im Hauptberuf Richter am
Amtsgericht Augsburg ist, dem Rechtsanwalt allerdings nicht ab.
MitschRecht der OrdnungswidrigkeitenSpringer Verlag, 2. Aufl. 2004, 230 Seiten, 19,95 €  Lernbücher zum Recht der Ordnungswidrigkeiten sind selten – das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird lediglich als Randfach des Strafrechts gesehen und große wissenschaftliche Untersuchungen zu den Problemen gibt es in den letzten Jahren nicht. Wie der Autor zurecht feststellt, stehen im Gegensatz zu wissenschaftlichen Beobachtungen und juristischen Ausbildungen die hohe Praxisrelevanz und die Bedeutung für die Anwaltschaft und die betroffene Bevölkerung. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist noch immer das Rechtsgebiet, mit dem ein Großteil der Bevölkerung überhaupt in Berührung kommt und ein Großteil der strafrechtlichen Mandate eines Verkehrsrechtlers werden sich mit Fragen der Ordnungswidrigkeiten befassen. Diese Lücke versucht Mitsch in seinem Buch zu schließen. Nicht nur theoretische Annehrung an das Problem, sondern befasst sich auch mit konkreten Handlungsstrukturen, aus denen von den Anwälten auch konkrete Verteidigungsstrukturen entwickelt werden können. Mitsch hat kein Buch direkt für den Verteidiger geschrieben, aber eine Beschäftigung mit diesem Buch erleichtert ohne Weiteres das Verständnis für die Probleme des Ordnungswidrigkeitsrechts und erleichtert damit auch den Zugang zu einer aktiven Verteidigungsstrategie.  Hentschel„Fahrerlaubnis und Alkohol im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht“Nomos Verlag, 4. Aufl. 2005, 284 Seiten, 24,80 € Übersichtlich zusammengestellt hat der Autor wesentliche Probleme des Alkohols im Straßenverkehr und die Rechtsprechung der letzten 30 Jahren für die Verteidigung nutzbar gemacht. Hentschel hat die Probleme der §§ 316 und 315c im Strafrecht sowie § 24a StVG differenziert zerpflückt und die einzelnen Problempunkte kurz dargestellt und Rechtsprechungshinweisen aufgefüllt. Das Paperback ist eine Kurzfassung des umfassenderen Werks des Autors: Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot; aber gerade in dieser kurzen Form für die Verteidigerbibliothek geeignet. Daher eignet sich das Buch als allgemeine Vorbereitung für die Tätigkeit als Verteidiger, als Kompendium für einen Teil des „Fachanwalts für Verkehrsrecht“.
Lemke/MosbacherOrdnungswidrigkeitengesetz C.F. Müller 2. Auflage 2006, 956 Seiten 79,00 € Die 2. Auflage des Kommentars erscheint in einem besonders handlichen Format, das daher zur Mitnahme in eine Gerichtsverhandlung geeignet erscheint. Mit der Neuauflage haben die Autoren auch darauf verzichtet, dem Buch einen weniger umfangreichen Anhang beizugeben, der in der 1. Auflage noch fast 50 Prozent des Werkes ausgemacht hat. Für die Neuauflage hat das Autorenteam, verstärkt durch Richter am Landgericht Mosbacher, sich auf die Einarbeitung wesentlicher neuer Gesetze, insbesondere das Justizmodernisierungsgesetz, das Anhörungsrügegesetz, das Justizkommunikationsgesetz und das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts eingearbeitet. Insbesondere mit der Befassung der zukünftigen elektronischen Akte haben die Autoren Neuland betreten und bieten eine erste zusammenfassende Wertung des neuen Rechts an. Sie geben damit einen Ausblick auf die zukünftige Behandlung an und bieten die Möglichkeit einer vernünftigen Vorbereitung. Für die Praxis ist dies ein brauchbarer Ansatz.
Senge
(Hrsg.)
Karlsruher Kommentar
zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
C.H. Beck, 3. Auflage
2006, 1.952 Seiten, 218,- €
Verfahren über
Ordnungswidrigkeiten sind für das Rechtsbewusstsein besonders bedeutsam:
Sind es doch insbesondere Ordnungswidrigkeitenverfahren, mit denen unsere
Bürger am ehesten passiv in Berührung kommen. Das Buch ist allerdings
natürlich nicht für den Verbraucher geschrieben, sondern kann den Grundstock
für die Bibliothek des Verteidigers, der Verwaltungsbehörde oder des
Richters sein. Enthält es insbesondere einen Fahrplan durch das formelle
Recht der Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist der in der Einleitung ausführlich
behandelte Teil des „Internationalen Ordnungswidrikgeitenrechts“ besonderes
interessant: Wie entwickelt sich das Europäische Verkehrsrecht, sind
Entscheidungen aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckbar, welche
Abkommen der Vollstreckung gibt es mit Finnland? Auf viele Fragen findet der
Leser Antwort, auf andere zumindest Hinweise auf Fundstellen. Von daher ist
es den Autoren gelungen, ein umfassendes Buch zu den wichtigen Fragen dieses
Rechtsgebiets zusammenzustellen und anzubieten. Wert legen die Autoren auch
darauf, dass sie Lösungsvorschläge anbieten, wenn zu Einzelfragen
Gerichtsentscheidungen bislang noch nicht ergangen sind.
Die Neuaflage bringt
den Kommentar auf den aktuellen Stand, sowohl was die Gerichtsentscheidungen
betrifft als auch den Gesetzesstand. So wurden die Vorschriften des 12.
Abschnitts (§§ 110a bis 110i) eingearbeitet, in denen der Umgang mit
elektronischen Dokumenten bei Behörden und Gerichten sowie die Modalitäten
der elektronischen Aktenführung geregelt sind.
Weiter wurden die
Änderungen der §§ 51, 59, 107, 108 eingearbeitet, insbesondere auch die
Regeln des Verwaltungszustellungsrechts, die zum Teil am 01.08.06 in Kraft
getreten sind..
Rebmann/Roth/Herrmann
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten,
Kohlhammer, 3. Aufl. (10. Nachlieferung),
208,- €, 10. Nachlieferung 53,- €
ISBN: 3-17-018020-7
Der Kommentar von Rebmann beinhaltet nicht nur die Kommentierung des
Gesetzes, sondern erfasst auch alle wesentlichen Rechtsvorschriften des
Bundes und der Länder, die für die Bearbeitung von Owi-Verfahren notwendig
sind. Insbesondere der umfassende Rückgriff auf die landesrechtlichen
Regelungen erleichtert die Arbeit des Anwaltes und Verteidigers sehr.
Die 10. Auflage ist erste Bearbeitung, die nach dem Tod des Begründers des
Kommentars, des ehemaligen Generalbundesanwalts Rebmann, erscheint. Mit der
Nachlieferung wurden die Teile des Justizkommunikationsgesetzes und des
Verwaltungszustellungsgesetzes eingearbeitet, so dass der Kommentar wieder
vollständig und aktuell ist.
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Bohnert
Kommentar zum
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
C.H. Beck,
2.Auflage 2007, 667 Seiten, 42,00 €
(Gelbe Reihe)
Mit Spannung war
erwartet worden, ob sich der kompakte Kommentar von Bohnert auf dem
Markt durchsetzen kann: Nach vier Jahren ist dieser Kommentar des
Berliner Professors mit einer zweiten Auflage erschienen und bringt
damit das Werk auf den Stand der Gesetzgebung von Anfang 2007. Viele
Gesetzte und eine Fülle von Rechtssprechungen mussten eingearbeitet
werden, zum Beispiel das Justizkommunikationsgesetz mit dem neuen
zwölften Abschnitt über die elektronische Aktenführung. Diese
elektronische Aktenführung bei den Gerichten ist allerdings noch in
weiter Ferne, da die Vorschriften noch nicht von den Ländern umgesetzt
wurden.
Der Kommentar von
Bohnert ist leicht zu handhaben, flüssig geschrieben und auf das
Wesentliche konzentriert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kommentierung
zu § 55 OWiG, die Anhörung des Betroffenen. Grundsätzlich verweist
hierbei das OWiG auf die Bestimmungen des § 163a Abs. 1 StPO, mit dieser
Vorschrift wird das Recht eines Betroffenen im Bußgeldverfahren
gegenüber dem Strafverfahren verkürzt. Darüber hinaus ist ein Verstoß
gegen diese Vorschriften unschädlich, da der Betroffene sich auch noch
im gerichtlichen Verfahren äußern kann. Besonders wichtig ist aber die
Einschränkung der Belehrungsverpflichtung: Ausdrücklich braucht der
Betroffenen nicht darauf hingewiesen zu werden, dass er vor einer
Äußerung auch einen Verteidiger befragen kann, § 136 Abs. 1 StPO ist von
der Belehrungspflicht gem. § 55 OWiG ausgenommen. Bei den zahlreichen
Untiefen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten ist das Buch von Bohnert
empfehlenswert für Anfänger und erfahrene Praktiker, eine gute Hilfe im
anwaltlichen Alltag.
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